Die 7 wichtigsten Vorteile, die Menschen in der Schweiz mit Jahrgang vor 1996 nutzen könnten
Viele Vergünstigungen, Beiträge und Unterstützungsleistungen hängen von Alter, Einkommen, Wohnkanton oder persönlicher Situation ab. Diese sieben Möglichkeiten sind einen Blick wert – mit direkten Links zu Stellen, bei denen sich die aktuellen Voraussetzungen prüfen lassen.
Stand: 18. September 2026. Voraussetzungen, Beträge und Angebote können je nach Kanton und persönlicher Situation unterschiedlich sein.

Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, entscheidet immer die zuständige Stelle. Gerade in der Schweiz unterscheiden sich einzelne Leistungen und Förderprogramme je nach Kanton, Gemeinde, Einkommen, Versicherungsstatus und Alter.
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GA Senior: vergünstigte Mobilität für Seniorinnen und Senioren

Die SBB bietet ein vergünstigtes Generalabonnement für Seniorinnen und Senioren an. Nach den aktuellen SBB-Bedingungen gilt das Angebot für Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren; das GA ist im SwissPass integriert und gilt im entsprechenden GA-Geltungsbereich.
GA Senior bei der SBB prüfenPrämienverbilligung: Beitrag an die Krankenkassenprämie prüfen

Personen mit bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können je nach Kanton Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung haben. Die Kantone legen Voraussetzungen und Verfahren fest; Priminfo des Bundes führt direkt zu den zuständigen kantonalen Stellen.
Prämienverbilligung nach Kanton prüfenFördergelder für Gebäude, Heizung und Energieeffizienz

Für energetische Sanierungen, Wärmedämmung, erneuerbare Heizsysteme und weitere Massnahmen existieren in der Schweiz unterschiedliche Förderprogramme von Bund, Kantonen, Gemeinden und weiteren Trägern. Energiefranken bündelt die verfügbaren Programme und ermöglicht eine Suche nach Postleitzahl oder Ort.
Förderprogramme am Wohnort suchenHörgeräte: Kostenbeiträge der AHV oder IV

AHV und IV leisten unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge an Hörgeräte. Bei der AHV beträgt die aktuelle Pauschale 630 Franken für ein Hörgerät beziehungsweise 1'237.50 Franken für zwei Hörgeräte; grundsätzlich kann sie alle fünf Jahre beansprucht werden, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Informationen zu Hörgeräten öffnenErgänzungsleistungen zur AHV und IV: Anspruch berechnen lassen

Ergänzungsleistungen helfen dort, wo Renten und übriges Einkommen die anerkannten minimalen Lebenskosten nicht decken. Es handelt sich um gesetzliche Bedarfsleistungen; für den Anspruch gelten persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen, die von der zuständigen EL-Stelle geprüft werden.
Ergänzungsleistungen beim BSV nachlesenHilflosenentschädigung der AHV: Unterstützung bei dauerhaftem Hilfebedarf

Wer im Alltag dauerhaft auf Hilfe Dritter angewiesen ist und eine Altersrente oder bestimmte AHV-Leistungen bezieht, kann bei erfüllten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben. Die Leistung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit und wird nicht aufgrund von Einkommen oder Vermögen bemessen.
Hilflosenentschädigung prüfenKrankheits- und behinderungsbedingte Kosten: mögliche Steuerabzüge

Selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten können bei der direkten Bundessteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen abzugsfähig sein; für behinderungsbedingte Kosten bestehen eigene Regeln. Zusätzlich können kantonale Bestimmungen abweichen, weshalb die konkrete Steuererklärung und der Wohnkanton entscheidend sind.
Aktuelle ESTV-Hinweise prüfen